Das Strafrecht ist der Bereich der Rechtsordnung, der sich insbesondere mit der Verwirklichung von Straftaten und deren Folgen auseinandersetzt.

Wie schnell man sich strafbar macht, zeigt folgendes Beispiel: Bereits durch eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann es notwendig werden, sich juristischen Rat zu holen um z.B. ein drohendes Fahrverbot abzuwenden.

Jeder kann durch einen Verkehrsunfall einen Straftatbestand wie Körperverletzung erfüllt haben. Wenn dabei auch nur ein leichter Personen- und Sachschaden verschuldet wird, kann bereits eine fahrlässige Körperverletzung und eine Sachbeschädigung als strafrechtlicher Tatbestand vorliegen. In diesen aber auch in allen anderen Konflikten im Bereich des Strafrechts helfe ich Ihnen gerne und werde für Sie ein bestmöglichstes Ergebnis erkämpfen.

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Michael Schrettinger

Rechtsanwalt, Magister juris

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