Friedrich Schiller stellte bereits im 18. Jahrhundert fest: "Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt." Diese Erkenntnis ist in der heutigen Zeit ebenso zutreffend wie im 18. Jahrhundert.

Das Nachbarrecht umfasst nicht nur Grenzstreitigkeiten. Auch wenn sie sich aufgrund von Lärm-, Licht- oder Geruchseinflüssen durch ihren Nachbarn in Ihrem privaten Lebensbereich gestört fühlen, stehe ich Ihnen gerne zur Seite.

In der Bewältigung von Nachbarstreitigkeiten wird sehr viel Wert auf eine gütliche Einigung gelegt. Grund dafür ist die Tatsache, dass Sie auch zukünftig Tür an Tür mit Ihrem Nachbarn leben. Sollte eine gütliche Einigung nicht möglich sein, werde ich Ihre Interessen selbstverständlich auch gerichtlich vertreten.

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Michael Schrettinger

Rechtsanwalt, Magister juris

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