Die Kanzlei bietet die Klärung sämtlicher Rechtsfragen des Alltagsgeschäftes und übernimmt bei Bedarf deren umfassende Abwicklung.
In den Bereich des allgemeinen Zivilrechts gehören sämtliche Streitigkeiten, die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt sind. Dies sind insbesondere folgende Tätigkeitsbereiche: Forderungseintreibung
bzw. Abwehr von unzulässigen Zahlungsaufforderungen, Kauf bzw. Verkauf einer mangelhaften Sache, gesellschaftsrechtliche - oder mietrechtliche Streitigkeiten.
In all diesen Bereichen berate ich Sie gerne.
Zusätzlich bin ich in den folgenden Schwerpunktbereichen tätig:
- Arbeitsrecht
- Insolvenzrecht
- Strafrecht
- Nachbarrecht